Aufregung über WKÖ-Anleitung zu Kündigung im Krankenstand
In einer Umfrage der Arbeiterkammer (AK), die kürzlich veröffentlicht worden war, hat jeder zwölfte Befragte angegeben, schon einmal im Krankenstand gekündigt worden zu sein. Dass die Wirtschaftskammer (WKÖ) im Internet Tipps zur korrekten Kündigung Kranker gibt, verärgert unter anderem die Krebshilfe. So beschreibt die WKÖ etwa, wie man im Spital ein Kündigungsschreiben wirksam zustellt, „wenn der Kündigungsbrief auf dem Nachtkästchen deponiert oder in einem für die Patienten bestimmten Postfach abgegeben